Allgemeingeschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundeschule "Seite an Seite ins Leben"

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote und Leistungen der Hundeschule "Seite an Seite ins Leben". Sie umfassen insbesondere sämtliche Trainings, Workshops, Vorträge, Einzel- und Gruppentrainings sowie alle zukünftigen Angebote wie ein geplantes Abonnement-System für Trainingsleistungen und den Verkauf von Waren (Merchandise oder Trainingszubehör). Die AGB gelten sowohl für einmalige Veranstaltungen als auch für fortlaufende Kursangebote.

Die Hundeschule erbringt Dienstleistungen in Form von Beratung und Anleitung im Hundetraining. Ein bestimmter Erfolg (z.B. das Erreichen konkreter Trainingsziele) wird nicht geschuldet. Es wird keine Erfolgsgarantie übernommen– der Erfolg hängt maßgeblich von der Mitarbeit des Kunden und dessen Hund ab.

Mit der Anmeldung bzw. Buchung einer Leistung (mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch) und der Bestätigung durch die Hundeschule kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande. Durch die Anmeldung oder Teilnahme erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Hundeschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an Trainings und Veranstaltungen der Hundeschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Impfungen und Gesundheit: Jeder teilnehmende Hund muss über einen aktuellen, gültigen Impfschutz verfügen (insbesondere Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose). Der Hund muss außerdem gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (z.B. Würmer, Flöhe) sein. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Hundeschule am Training teilnehmen, da sie andere Hunde ablenken oder provozieren könnten.

  • Kennzeichnung: Der Hund muss gemäß gesetzlichen Vorgaben gechippt sein (Transponder/Kennzeichnung) und – sofern vorgeschrieben – behördlich registriert sein. Ein entsprechender Nachweis (EU-Heimtierausweis oder Impfausweis mit Chipnummer) ist auf Verlangen vorzulegen.

  • Haftpflichtversicherung: Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherungmit ausreichender Deckung bestehen. Der Kunde hat auf Verlangen den Versicherungsnachweis vorzulegen.

  • Alter & Verhalten: Der Hund sollte dem Angebot entsprechend sozial verträglich und vom Entwicklungsstand für das Training geeignet sein. Hunde mit stark ausgeprägtem aggressiven Verhalten oder mit Verhaltensauffälligkeiten, die eine Gefahr oder erhebliche Störung für andere darstellen, können von bestimmten Kursen ausgeschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um ein spezifisches Training zur Verhaltenskorrektur und die Hundeschule hat der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Trainingsbeginn über etwaige Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggressivität, Ängstlichkeit, starkes Jagdverhalten) ehrlich zu informieren.

  • Mitbringen von Nachweisen: Bei der ersten Trainingseinheit (spätestens jedoch vor Beginn des Kurses) hat der Kunde Impfpass (inkl. gültiger Impfungen), Versicherungsnachweis und ggf. behördliche Anmeldung des Hundes vorzulegen. Ohne Vorlage der geforderten Nachweise kann der Hund vom Training ausgeschlossen werden.

Erfüllt ein Hund die oben genannten Voraussetzungen nicht oder treten während der Kursdauer relevante Probleme auf (z.B. Krankheit, Parasitenbefall, Läufigkeit), so ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vorübergehend oder dauerhaft vom Training auszuschließen (Details siehe auch Abschnitt 6. Ausschluss von Teilnehmern). Gegebenenfalls kann der Kunde nach Absprache mit einem anderen Hund teilnehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt einsteigen, sobald die Teilnahmevoraussetzungen wieder erfüllt sind.

Für minderjährige Teilnehmer (unter 18 Jahren) gilt: Die Teilnahme von Minderjährigen am Training ist nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten an Trainingsstunden teilnehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt in jedem Fall bei dem Erziehungsberechtigten, nicht bei der Hundeschule.

3. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Vertragsabschluss: Die Buchung von Kursen, Trainingseinheiten, Workshops oder sonstigen Leistungen kann telefonisch, per E-Mail, über Online-Anmeldung oder persönlich erfolgen. Die Anmeldung ist für den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Anmeldung durch die Hundeschule (mündlich oder schriftlich, z.B. per E-Mail) zustande. Die Hundeschule behält sich vor, Anmeldungen in begründeten Fällen abzulehnen (z.B. wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder ein Kurs ausgebucht ist).

Preise: Die aktuellen Preise für Leistungen der Hundeschule sind auf der Website einsehbar oder werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (soweit diese anfällt), sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Fälligkeit der Zahlung: Das vereinbarte Entgelt (Kursgebühr, Teilnahmegebühr etc.) ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, jedoch in jedem Fall vor Beginn des gebuchten Kurses/Termins zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto (oder auf anderem vereinbarten Weg). Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Kurs- oder Terminbeginn) ist die Kursgebühr sofort nach Rechnungszugang bzw. spätestens vor der ersten Trainingseinheit zu entrichten. Ein Teilnahmeanspruch besteht nur bei fristgerechtem Zahlungseingang.

Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die Hundeschule vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus kann für jede Mahnung eine Mahngebühr erhoben werden (branchenüblich z.B. 5,00 € pro Mahnschreiben, beginnend ab der zweiten Mahnung). Bleibt die Zahlung auch nach Mahnung aus, ist die Hundeschule berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Platz anderweitig zu vergeben. In diesem Fall kann die Hundeschule Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz kann insbesondere eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe der ausstehenden Kursgebühr umfassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Hundeschule (z.B. Ersatz von Verzugsfolgeschäden, Inkassokosten) bleiben unberührt.

Ermäßigte Tarife für mehrere Hunde: Nimmt ein Kunde mit mehreren Hunden an einem Kurs oder Training teil (gleichzeitig gebuchte Hunde im selben Angebot), können ermäßigte Konditionen für weitere Hunde gewährt werden.

Der Preisnachlass für den zweiten und dritten Hund orientiert sich am regulären Kurspreis und wird abhängig von Kursformat, Gruppengröße und individuellem Betreuungsaufwand festgelegt.
In der Regel entspricht der Gesamtbetrag für drei gemeinsam angemeldete Hunde etwa dem Preis von zwei voll zahlenden Hunden.

Weitere Hunde sowie zusätzliche Rabatte können nach Absprache individuell vereinbart werden.

Voraussetzung für die Anwendung von Mehrhundetarifen ist, dass:

  • alle Hunde im selben Kurs oder Training angemeldet werden,

  • sie demselben Halter zugeordnet sind,

  • und die Teilnahme gemeinsam gebucht wird.

Zusätzliche Personen als Teilnehmer: Das Mitbringen von Begleitpersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde) zu Vorträgen, Seminaren oder Workshops ist grundsätzlich möglich, sofern die Platzkapazität dies zulässt und die Teilnahme durch die Hundeschule ausdrücklich bestätigt wurde.

Für zusätzliche Personen ohne Hund kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden, die sich am regulären Veranstaltungspreis orientiert.
In der Regel beträgt diese Gebühr etwa die Hälfte des regulären Preises.

Nimmt die Begleitperson mit einem eigenen Hund aktiv am Angebot teil, gilt sie als vollwertiger Teilnehmer und unterliegt der regulären Preisgestaltung.

Begleitpersonen verpflichten sich ebenso wie Hauptteilnehmer zur Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln und unterliegen den Weisungen des Trainers.
Der Hauptkunde trägt Sorge dafür, dass auch Begleitpersonen diese AGB zur Kenntnis nehmen und befolgen.

Anfahrtspauschalen (Fahrtkosten): Bei Trainings außerhalb des üblichen Trainingsgeländes bzw. auf Kundenwunsch (z. B. Hausbesuche, Trainingsspaziergänge, Termine an externen Orten) fallen zusätzlich zum Trainingshonorar Fahrtkosten an.

Die Berechnung erfolgt – je nach Angebot – entweder vom Geschäftssitz der Hundeschule oder vom Wohnsitz des zuständigen Trainers aus, jeweils nach Absprache.

  • Für Anfahrten bis 10 km (einfache Strecke) berechnen wir eine Pauschale von 5,00 €.

  • Für Entfernungen darüber hinaus: 0,45 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg).

  • Grundlage für die Berechnung ist die jeweils kürzere, vereinbarte Strecke, ermittelt per Google Maps.

Etwaige höhere Kosten (z. B. bei sehr weiter Anreise, Übernachtung oder Spesen) stimmen wir vorher individuell mit dir ab.

Nebenabreden: Individuelle Absprachen zu Zahlungsmodalitäten, Rabatten oder Ratenzahlungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt) und gelten nur, wenn die Hundeschule diese ausdrücklich bestätigt hat.

4. Haftungsausschluss und Verantwortung des Kunden

Tierhalterhaftung des Kunden: Der Kunde (Tierhalter bzw. Begleitperson des Hundes) übernimmt die volle Haftung für alle von ihm selbst und von seinem Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere im Sinne der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) und – soweit anwendbar – §§ 832 BGB ff. (Aufsichtspflichtverletzung). Jede Teilnahme an Trainingseinheiten, Übungen, Freilauf- und Spielphasen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Der Kunde bleibt während des Trainings stets verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher seines Hundes. Eine Haftung der Hundeschule für Handlungen des Hundes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Weisungen des Trainers: Die Hundeschule vermittelt im Training Handlungsvorschläge und Übungen, übernimmt jedoch keine Haftung für das Gelingen oder die absolute Unbedenklichkeit jeder Übung. Sollte der Kunde Bedenken bei einer Anweisung oder Übung haben – insbesondere im Hinblick auf mögliche Überforderung oder Gefährdung von Mensch oder Tier – so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und ggf. die Übung abzubrechen. Setzt der Kunde eine Übung fort, obwohl er Bedenken hat, tut er dies in eigener Verantwortung. Auch wenn eine Übung auf Veranlassung der Hundeschule erfolgt, obliegt es dem Kunden, im Zweifel abzubrechen. Für Schäden, die aus der Umsetzung von Trainer-Weisungen entstehen, übernimmt die Hundeschule keine Haftung, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Hundeschule vor (siehe nachfolgend).

Haftung der Hundeschule: Die Hundeschule haftet – auch unabhängig von den vorstehenden Regelungen – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für eigene Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. In letzterem Fall (leichte Fahrlässigkeit bei wesentlichen Pflichten) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Hundeschule nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Haftungsausschlüsse: Darüber hinaus übernimmt die Hundeschule keine Haftung für folgende Risiken und Schadensfälle:

  • Schäden oder Verletzungen auf dem Trainingsgelände: Der Kunde trägt die Verantwortung für sich und seinen Hund auf dem Übungsgelände. Typische Risiken des Trainings (z.B. Verletzungen durch Hundekontakt beim Spielen oder Rangeln, durch verwickelte oder schleppende Leinen, durch Stolpern auf unebenem Geländeoder Platzgegebenheiten etc.) liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Hundeschule haftet hierfür nicht, außer bei nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.

  • Beißvorfälle und Rangordnungskämpfe: Treffen Hunde aufeinander, besteht immer ein Restrisiko eines Konflikts. Beißereien oder Auseinandersetzungen zwischen Hunden sowie daraus resultierende Verletzungen bei Hund oder Mensch fallen in die Haftung des jeweiligen Tierhalters (§ 833 BGB). Die Hundeschule bemüht sich um eine sorgfältige Gruppenzusammenstellung und Aufsicht, kann aber keine Haftung für das Verhalten einzelner Hunde übernehmen.

  • Sachschäden: Für Sachbeschädigungen, die der Hund des Kunden verursacht (z.B. an Räumlichkeiten, Trainingsgeräten, Kleidung oder Eigentum anderer Teilnehmer), haftet ausschließlich der Kunde bzw. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Hundeschule empfiehlt dem Kunden, keine Wertgegenstände unachtsam liegen zu lassen; für Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Gegenständen des Kunden wird nicht gehaftet.

  • Indirekte Schäden: Etwaige Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Verdienstausfall, mittelbare Vermögensschäden oder sonstige nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung der Hundeschule ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde sichert zu, dass er über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt, die auch während der Teilnahme an Hundetrainings etwaige Schäden durch den Hund abdeckt (siehe Teilnahmevoraussetzungen). Sollte dennoch die Hundeschule oder deren Trainer von Dritten für einen Vorfall haftbar gemacht werden, den der Hund oder der Kunde verursacht hat, verpflichtet sich der Kunde, die Hundeschule von solchen Ansprüchen freizustellen.

Mitführen von Hund außerhalb der Trainingszeit: Der Kunde ist auch außerhalb der eigentlichen Übungseinheiten (z.B. beim Kommen und Gehen zum Trainingsort, in Pausen) für eine sichere Verwahrung und Führung seines Hundes verantwortlich. Auf dem Gelände und in der Umgebung sind die Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht ausdrücklich ein Freilauf angeordnet wird. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch das Lösen von Hunden von der Leine oder unbeaufsichtigtes Verhalten entstehen.

Teilnahme von Minderjährigen: Wie unter 2. Teilnahmevoraussetzungen erwähnt, übernimmt die Hundeschule bei Anwesenheit minderjähriger Teilnehmer keine Aufsichtspflicht. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Sollte ein Kind einen Schaden verursachen, haftet der Aufsichtspflichtige gemäß § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen). Die Hundeschule stellt klar, dass Minderjährige nur unter ständiger Aufsicht ihrer Begleitperson teilnehmen dürfen.

5. Stornierung und Absage durch den Kunden

Kostenlose Stornierung bis 14 Tage vorher: Der Kunde kann gebuchte Leistungen (Einzelstunde, Kurs, Workshop, Seminar, Vortrag etc.) bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin bzw. Kursbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) oder textlich (z.B. per Messenger mit schriftlicher Bestätigung) gegenüber der Hundeschule erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung bei der Hundeschule. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Stornogebühren bei späterer Absage: Bei Stornierungen, die kurzfristiger als 14 Tage vor Termin vorgenommen werden, werden folgende Gebühren fällig (es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist):

  • Ab 13 bis 8 Tage vor Kurs-/Terminbeginn: 50% der Teilnahmegebühr werden als Stornogebühr einbehalten bzw. sind zu zahlen.

  • Ab 7 Tage vor bis zum Tag des Kurs-/Terminbeginns (inkl. Nicht-Erscheinen): 100% der Teilnahmegebühr werden als Ausfallentschädigung einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage (auch im Krankheitsfall des Kunden oder Hundes, im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen etc.), da die Hundeschule kurzfristig frei werdende Plätze in der Regel nicht neu besetzen kann und Planungssicherheit benötigt. Tipp: Bei Verhinderung kann der Kunde – nach Rücksprache mit der Hundeschule – einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, der seinen Platz übernimmt. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die vereinbarte Gebühr übernimmt. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers muss rechtzeitig erfolgen und von der Hundeschule bestätigt werden.

Absage von Einzeltrainingsterminen: Für Einzeltrainings (Personal Training / Hausbesuch etc.) gilt zusätzlich: Sagt der Kunde einen Einzeltermin nicht mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, wird das Honorar für die geplante Stunde in voller Höhe fällig, da eine so kurzfristige Lücke meist nicht anderweitig gefüllt werden kann. Bei rechtzeitiger Absage (mehr als 72 Stunden vorher) wird ein neuer Termin vereinbart oder bereits gezahltes Honorar gutgeschrieben bzw. erstattet.

Versäumte Stunden in Kursen: Nimmt der Kunde an einem fortlaufenden Gruppenkurs teil und versäumt einzelne Stunden (z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Gründe auf Seiten des Kunden), besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung dieser versäumten Einheiten. Aus Kulanz kann die Hundeschule je nach Verfügbarkeit anbieten, dass der Kunde die Stunde in einer anderen Gruppe nachholt oder Unterlagen erhält, dies erfolgt jedoch ohne Rechtsanspruch und nur nach vorheriger Absprache.

Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden: Bricht der Kunde einen bereits begonnenen Kurs oder eine sonstige mehrteilige Veranstaltung vorzeitig ab (d.h. er nimmt nicht alle gebuchten Einheiten wahr) oder tritt er ohne rechtzeitige Stornierung die Veranstaltung nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Die volle Kursgebühr bleibt geschuldet. Eventuelle Kulanzregelungen liegen im Ermessen der Hundeschule.

6. Absage, Ausfall und Änderungen durch die Hundeschule

Mindestteilnehmerzahl: Die Hundeschule behält sich vor, Kurse oder Veranstaltungen bei Unterschreitung einer ggf. angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 2 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.

Trainer-Ausfall / Krankheit: Sollte der Trainer oder Kursleiter erkranken oder aus wichtigem Grund verhindert sein, bemüht sich die Hundeschule um einen Ersatztermin oder eine Vertretung. Muss eine Stunde oder Veranstaltung abgesagt werden, informiert die Hundeschule die Teilnehmer so früh wie möglich (in der Regel mindestens 24 Stunden vorab, außer im Notfall) und bietet einen Ersatztermin an. Sollte ausnahmsweise kein Ersatztermin angeboten werden können oder der Kunde den Ersatztermin nachweislich nicht wahrnehmen können, wird die anteilige Gebühr für die ausgefallene Einheit erstattet. Weitergehende Ansprüche wegen Ausfalls (z.B. Fahrtkosten, Zeitaufwand) bestehen nicht, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Hundeschule vorliegt.

Witterung und höhere Gewalt: Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Wetterbedingte Absagen erfolgen nur bei extremen Bedingungen (z.B. Unwetterwarnung, Gewitter, extremer Hitze/Kälte, behördliche Unwetteralarm) oder wenn die Trainingsörtlichkeit unbenutzbar ist. In solchen Fällen wird die Stunde entweder online durchgeführt (z.B. theoretische Lektionen per Videochat) oder auf einen Ersatztermin verlegt. Wetterbedingte Umstellungen (z.B. Wechsel auf Online-Training oder Ortsänderungen) berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu einer Minderung der Gebühr, sofern die Kernleistung (das Training) erbracht wird. Gleiches gilt für Fälle höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen (z.B. Pandemielage), in denen die Hundeschule berechtigt ist, Leistungen anzupassen (z.B. temporär Online-Unterricht anzubieten).

Inhaltliche oder organisatorische Änderungen: Die Hundeschule behält sich geringfügige Änderungen im Ablauf oder Inhalt von Kursen vor, sofern dies den Gesamtzweck nicht wesentlich beeinträchtigt (z.B. Vertauschung von Übungsthemen zwischen Terminen, Änderung des Trainingsortes innerhalb eines zumutbaren Umkreises, Anpassung der Gruppengröße im vertretbaren Rahmen). Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Stornierung oder Erstattung, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind.

Absage künftiger Termine: Die Hundeschule ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. längere Krankheit, Geschäftsaufgabe, Unzumutbarkeit der Fortführung) laufende Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In einem solchen Fall werden bereits im Voraus bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen anteilig zurückgezahlt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Trainingsbetriebs aufgrund behördlicher Anordnung oder anderer unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar geworden ist.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Die Hundeschule "Seite an Seite ins Leben" legt großen Wert auf ein sicheres und positives Trainingsumfeld. Sie behält sich deshalb das Recht vor, Teilnehmer (Hunde oder Halter) vom Training vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Verstöße gegen Teilnahmevoraussetzungen: Wenn sich herausstellt, dass der Kunde bei Anmeldung falsche Angaben gemacht hat oder die Voraussetzungen gemäß Abschnitt 2 (Impfungen, Gesundheit, Versicherung etc.) nicht erfüllt sind, und der Kunde die Voraussetzung nicht umgehend herstellen kann. Beispielsweise wenn kein gültiger Impfschutz/Versicherung vorliegt oder eine ansteckende Krankheit verschwiegen wurde.

  • Gefährdung anderer: Wenn der Hund des Kunden wiederholt Aggressionen zeigt, andere Hunde oder Menschen gefährdet oder unkontrollierbares Verhalten aufweist, das mit zumutbaren Mitteln im Gruppenrahmen nicht händelbar ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde Anweisungen zur Sicherung des Hundes (z.B. Leinenpflicht, Maulkorb, Abstand halten) ignoriert und dadurch eine Gefährdung entsteht.

  • Ungeeignetes/verbotenes Verhalten des Halters: Wenn der Kunde trotz Verwarnung gegen die Trainingsregeln verstößt, insbesondere wenn er den Hund misshandelt, mit übermäßiger Härte oder Gewalt vorgeht oder unerlaubte Hilfsmittel einsetzt. Dazu zählen insbesondere Stachelhalsbänder, Teletakt (Elektroreizhalsbänder), Würgehalsungen ohne Zugstopp oder andere tierschutzwidrige Mittel. Solches Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss.

  • Störung des Trainingsablaufs: Wenn der Kunde sich fortgesetzt vertragswidrig verhält und den Ablauf des Trainings oder das Lernklima nachhaltig stört – z.B. durch andauerndes unangebrachtes Einwirken auf die Hunde, durch Missachtung wiederholter Traineranweisungen, durch respektloses Verhalten gegenüber Trainer oder anderen Teilnehmern.

  • Nicht folgen der Philosophie/Anweisungen: Die Hundeschule arbeitet nach bestimmten tierschutzgerechten Grundsätzen. Wenn ein Kunde sich weigert, diesen zu folgen (z.B. besteht auf Methoden, die der Trainer ablehnt), oder fortwährend den Anleitungen des Trainers widerspricht ohne berechtigten Grund, kann er vom weiteren Training ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss kann je nach Schwere des Verstoßes befristet (z.B. Unterbrechung/Pause bis Problem abgestellt ist) oder unbefristet (sofortige Beendigung des Vertrags) erfolgen. In jedem Fall wird der Kunde über die Gründe informiert. Bei einem Ausschluss aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren.Verbleibende Stunden oder Termine, die der Kunde nach Ausschluss nicht mehr wahrnimmt, gelten als von ihm abgesagt und unterliegen den oben genannten Stornobedingungen – in der Regel verfällt der Anspruch auf noch ausstehende Leistungen. Etwaige Schadensersatzansprüche der Hundeschule (z.B. bei vom Kunden verschuldeten Sachbeschädigungen) bleiben unberührt.

In minder schweren Fällen kann die Hundeschule nach eigenem Ermessen alternativ ein Sondertraining oder Einzeltraining vorschlagen, falls der Kunde das Problemverhalten seines Hundes unter individueller Betreuung bearbeiten möchte, anstatt am Gruppenunterricht teilzunehmen. Dies erfolgt auf eigene Vereinbarung und ist ggf. mit Zusatzkosten verbunden.

8. Zukünftige Angebote und spezielle Geschäftsmodelle

8.1 Abonnement-System (Trainings-Abos)

Die Hundeschule behält sich vor, künftig ein Abonnement-System für regelmäßige Trainings anzubieten (z.B. Monatsabo, Jahresmitgliedschaft oder 10er-Karten-System). Solche Abonnement-Verträge würden dem Kunden gegen einen wiederkehrenden Beitrag eine bestimmte Leistung gewähren (z.B. eine feste Anzahl von Trainingsstunden pro Monat oder unbegrenzte Teilnahme an Gruppenstunden). Die genauen Konditionen – insbesondere Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen – werden bei Einführung eines solchen Systems in den jeweiligen Vertragsbedingungen definiert und dem Kunden bei Abschluss des Abos deutlich mitgeteilt.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten für Abonnements folgende grundsätzliche Regelungen:

  • Vertragslaufzeit und Kündigung: Abos werden entweder mit unbestimmter Laufzeit (fortlaufend bis zur Kündigung) oder als zeitgebundene Mitgliedschaft (mit fester Mindestlaufzeit) abgeschlossen. Sofern bei Vertragsabschluss keine abweichende Mindestlaufzeit festgelegt wird, kann das Abo von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart (z.B. 6 oder 12 Monate), kann erstmals zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden, danach gilt die regelmäßige Kündigungsfrist. Gesetzliche Rechte zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

  • Zahlungsmodalitäten im Abo: Die Beiträge für Abonnements sind in der Regel monatlich im Voraus fällig, jeweils zu Beginn des Leistungszeitraums (z.B. zum 1. des Monats, sofern nicht anders vereinbart). Die Zahlung erfolgt per vereinbarter Zahlungsmethode (z.B. SEPA-Lastschrift, Paypal oder Überweisung). Kommt der Abonnent in Zahlungsverzug, gelten die gleichen Mahn- und Verzugsregeln wie in Abschnitt 3 beschrieben. Die Hundeschule kann bei wiederholtem Zahlungsverzug das Abo vorzeitig kündigen.

  • Leistungen im Abo: Der genaue Umfang der nutzbaren Leistungen (Anzahl der Stunden, spezielle Abo-Veranstaltungen, Rabatte auf Workshops etc.) wird beim jeweiligen Abo-Angebot angegeben. Die AGB der Hundeschule finden auf Abonnements ergänzend Anwendung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums verfallen, sofern keine Nachholregelung vereinbart ist. Ein Anspruch auf Rückvergütung für verfallene Stunden besteht nicht, außer die Hundeschule hat den Ausfall zu vertreten.

  • Änderung der Abogebühr: Die Hundeschule ist bei langfristigen Abos berechtigt, die regelmäßigen Beiträge anzupassen (z.B. bei gestiegenen Kosten). Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu, falls er mit der Anpassung nicht einverstanden ist. Macht er davon keinen Gebrauch und nutzt das Abo weiter, gilt die Änderung als genehmigt.

Ein Wechsel der Trainer oder eine Änderung des Trainingsortes berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Die Hundeschule kann Trainings absagen oder verschieben, falls unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit des Trainers, extreme Wetterbedingungen) dies erforderlich machen. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Nachholung ausgefallener Stunden, es sei denn, die Hundeschule sagt die Einheit selbst ab. Das Abonnement berechtigt zur Teilnahme an den vereinbarten Trainingseinheiten.

Teilnahme nach Verfügbarkeit & maximale Teilnehmerzahl

  • Die Teilnahme an Trainingseinheiten im Rahmen des Abonnements erfolgt nach Verfügbarkeit.

  • Die Anzahl der Teilnehmer pro Trainingseinheit ist begrenzt und wird durch die Hundeschule festgelegt.

  • Eine Platzgarantie für jede Trainingseinheit besteht nicht. Abo-Kunden können sich für freie Plätze anmelden, solange Kapazitäten verfügbar sind.

  • Die Anmeldung für eine Trainingseinheit erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, können keine weiteren Anmeldungen für diese Einheit erfolgen.

  • Falls ein Kunde wiederholt keine Teilnahmeplätze erhält, kann er sich mit der Hundeschule in Verbindung setzen, um alternative Lösungen zu besprechen (z. B. alternative Zeiten, Warteliste).

  • Die Hundeschule ist bemüht, allen Abo-Kunden eine angemessene Anzahl an Teilnahmen zu ermöglichen, übernimmt jedoch keine Haftung für nicht verfügbare Plätze. Eine Rückerstattung oder Reduzierung der Abo-Gebühr aufgrund fehlender Plätze ist ausgeschlossen.

8.2 Warenverkauf

Im Rahmen der zukünftigen Geschäftsentwicklung kann die Hundeschule "Seite an Seite ins Leben" auch Waren (z.B. Hundeausrüstung, Futter, Bücher oder Merchandise-Artikel) anbieten und verkaufen. Für solche Kaufverträge gelten ergänzend zu diesen AGB die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des deutschen Kaufrechts (BGB).

Wesentliche Punkte für den Warenverkauf werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bereits jetzt gelten vorsorglich folgende Grundsätze für Warenverkäufe durch die Hundeschule:

  • Vertragsschluss beim Warenkauf: Der Kaufvertrag über Waren kommt entweder vor Ort durch Übergabe und Bezahlung der Ware oder – bei Bestellung über Fernkommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Telefon) – mit Bestellbestätigung/Rechnungsstellung durch die Hundeschule zustande.

  • Preise und Zahlung: Alle Warenpreise werden in Euro inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer angegeben. Gegebenenfalls anfallende Versandkosten oder Lieferpauschalen werden im Angebot ausgewiesen. Zahlung ist – sofern nichts Abweichendes vereinbart – vor Lieferung bzw. bei Übergabe der Ware fällig (Vorkasse, Barzahlung oder EC bei Abholung, Überweisung nach Rechnung etc., je nach Vereinbarung).

  • Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Hundeschule. Erst nach vollständiger Begleichung geht das Eigentum an der Ware auf den Käufer über.

  • Lieferung/Übergabe: Die Übergabe der Ware erfolgt nach individueller Absprache – entweder durch Abholung des Kunden oder durch Lieferung/Versand. Bei Versand trägt die Hundeschule bis zur Übergabe an den Kunden das Risiko für Beschädigung oder Verlust; ab Empfang der Ware durch den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.

  • Widerrufsrecht (Fernabsatz): Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist und Waren im Wege des Fernabsatzes (z.B. Online-Shop oder E-Mail-Bestellung) erwirbt, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher den Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) zu richten an die Hundeschule; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die näheren Einzelheiten des Widerrufs (Adresse, Formular etc.) werden im Falle eines solchen Fernabsatzgeschäfts in einer separaten Widerrufsbelehrung mitgeteilt. Wichtig: Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, etwa bei versiegelter Ware, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist, nachdem ihre Versiegelung entfernt wurde, oder bei individuell für den Kunden angefertigten Artikeln.

  • Gewährleistung: Dem Käufer stehen bei Sachmängeln der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe. Der Kunde hat offensichtliche Mängel möglichst umgehend mitzuteilen. Die Hundeschule ist im Fall eines Mangels berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung wahlweise Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar verzögert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

  • Haftung beim Warenverkauf: Für etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers aus oder im Zusammenhang mit dem Warenkauf gelten die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 4 entsprechend. Insbesondere haftet die Hundeschule für Schäden an gelieferten Waren oder durch gelieferte Waren nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenschutz

Die Hundeschule nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhobene personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Angaben zum Hund, Gesundheitsnachweise) werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Die Daten werden nur soweit gespeichert und verwendet, wie es für die Erbringung der vertraglichen Leistung, die Verwaltung der Kundenbeziehung und die Abrechnung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragserfüllung notwendig (z.B. Weitergabe an einen Kooperationspartner mit Einwilligung des Kunden).

Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz können in einer ggf. gesonderten Datenschutzerklärung der Hundeschule enthalten sein.

10. Urheberrecht und Unterlagen

Alle durch die Hundeschule bereitgestellten Unterlagen, Skripte, Trainingspläne, Fotos oder Videos sowie die im Unterricht vermittelten Inhalte sind geistiges Eigentum der Hundeschule bzw. des jeweiligen Urhebers und unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden dem Kunden ausschließlich zum persönlichen Gebrauch im Rahmen des Kurses/Trainings überlassen. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Hundeschule ist es dem Kunden nicht gestattet, die ausgehändigten Unterlagen oder Trainingsmaterialien über den eigenen Privatgebrauch hinaus zu nutzen, zu vervielfältigen, online zu stellen oder Dritten zugänglich zu machen.

Ebenso ist es dem Kunden nicht gestattet, während der Trainings ohne Zustimmung des Trainers Ton- oder Videoaufnahmen vom Unterricht zu fertigen. Ausgenommen sind kurze Foto-/Videoaufnahmen des eigenen Hundes zu Übungszwecken, sofern andere Teilnehmer dadurch nicht gestört oder erfasst werden – im Zweifel ist vorher Rücksprache zu halten. Die Veröffentlichung solcher privat erstellter Aufnahmen (z.B. in sozialen Medien) bedarf der Zustimmung der Hundeschule und gegebenenfalls der abgebildeten Personen.

11. Bild- und Mediennutzung

Während Veranstaltungen der Hundeschule können gelegentlich Fotos oder Videos erstellt werden, um Übungserfolge zu dokumentieren oder für Werbezwecke der Hundeschule (z.B. auf der Website, in Flyern oder Social Media) zu dienen. Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss ein, dass Bild-/Tonaufnahmen von ihm und seinem Hund, die im Rahmen der Trainings entstehen, von der Hundeschule genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Diese Einwilligung erfolgt ohne Vergütungsanspruch und umfasst das Recht zur Verwendung in Print- und Online-Medien der Hundeschule. Widerspruchsrecht: Wenn der Kunde oder andere aufnahmenbetroffene Personen dies nicht wünschen, ist ein formloser Widerspruch vor oder zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung ausreichend. In diesem Fall wird die Hundeschule bemüht sein, entsprechende Aufnahmen zu unterlassen bzw. Betroffene unkenntlich zu machen.

Eigene Foto-/Videoaufnahmen des Kunden oder von Begleitpersonen während der Trainings sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen (insbesondere wenn auch fremde Personen oder Hunde erkennbar sind) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hundeschule und der abgebildeten Personen erlaubt. Die Hundeschule kann in Einzelfällen verlangen, eine unentgeltliche Kopie von durch Teilnehmer angefertigtem Bild-/Tonmaterial zu erhalten, sofern darauf Inhalte des Kurses festgehalten sind (z.B. Gruppenfoto, Übungsabläufe), um diese intern archivieren oder für eigene Zwecke nutzen zu dürfen – stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.

12. Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation

Die Hundeschule Seite an Seite ins Leben bietet Kunden die Möglichkeit, über WhatsApp für organisatorische Zwecke zu kommunizieren.

Die Nutzung von WhatsApp erfolgt freiwillig. Kunden treten einer WhatsApp-Gruppe nur bei, indem sie selbstständigauf einen bereitgestellten Einladungslink klicken.

WhatsApp wird genutzt für:

  • Übermittlung von Treffpunkten und Standorten,

  • Terminbestätigungen, Änderungen oder Absagen,

  • Allgemeine organisatorische Informationen zu Kursen oder Veranstaltungen,

  • Informationen zu neuen Angeboten und Dienstleistungen der Hundeschule.

Die WhatsApp-Gruppe dient ausschließlich den oben genannten Zwecken. Eine missbräuchliche Nutzung oder Werbung durch Dritte ist nicht gestattet.

Kunden können sich jederzeit aus der Gruppe entfernen oder alternativ per E-Mail oder Telefon kommunizieren.

WhatsApp ist ein externer Dienst mit eigenen Datenschutzrichtlinien. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für die Datenschutzpraxis von WhatsApp.

13.Tierschutz & Wohl des Hundes

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:

  • Der Kunde verpflichtet sich, seinen Hund artgerecht zu behandeln und die geltenden gesetzlichen Tierschutzbestimmungen einzuhalten.

  • Grundlage hierfür ist insbesondere § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), wonach Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und untergebracht werden müssen.

Verbotene Maßnahmen:

  • Der Einsatz von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln oder Methoden, die dem Hund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, ist strikt untersagt. Dazu gehören insbesondere:

      • Körperliche Gewalt oder grobe Strafen.

      • Stachelhalsbänder, Teletaktgeräte, Würgehalsbänder ohne Stopp, Elektrohalsbänder oder ähnliche aversive Hilfsmittel.

      • Methoden, die den Hund übermäßig ängstigen, einschüchtern oder in Dauerstress versetzen.

Pflichten des Kunden:

  • Der Hund muss jederzeit Zugang zu frischem Wasser haben und darf während des Trainings nicht überfordert oder unnötigem Stress ausgesetzt werden.

  • Falls gesundheitliche oder verhaltensbezogene Einschränkungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die Hundeschule darüber zu informieren.

Folgen bei Verstößen:

  • Verstöße gegen diese Regeln können zum sofortigen Ausschluss vom Training führen – ohne Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

  • Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen das Tierschutzgesetz.

  • Falls ein Verstoß gegen den Tierschutz festgestellt wird, behält sich die Hundeschule das Recht vor, den Vorfall den zuständigen Behörden zu melden.

14. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand: Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand auf den Sitz der Hundeschule vereinbart. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Vertragssprache und Kommunikation: Die Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde der Hundeschule gegenüber abgibt (z.B. Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Mahnungen), bedürfen der Textform (z.B. E-Mail) sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: 17.März.2025 (Diese AGB sind bis auf Weiteres gültig, Änderungen vorbehalten.)